Krankenhausbehandlungsvertrag: Wenn Patient die Mitwirkung an einer Testung auf SARS-CoV-2 verweigert
Eine Klinik muss einen behandlungsbedürftigen Patienten jedenfalls dann, wenn keine akute Lebensgefahr vorliegt, nicht stationär aufnehmen, falls dieser Patient die Mitwirkung an einem Corona-Test verweigert Das hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 04.11.2020 - 4 T 1/20 entschieden.
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