Finanzamt hat noch Soli festgesetzt? Das müssen Sie tun
Wenn Sie vierteljährlich Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag leisten, kann es beim Vorauszahlungstermin zum 10. März 2021 zur unberechtigten Festsetzung von Solidaritätszuschlag kommen – insbesondere dann, wenn für das Jahr 2019 noch keine Steuererklärung abgegeben oder 2020 kein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung gestellt wurde.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft