EU-Transparenzverordnung: Gute Nachrichten von BMF und BaFin?
Lange wurde in der Branche gerätselt, ob die EU-Transparenzverordnung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch für den freien Finanzvertrieb gilt. BMF und Bafin haben sich nun offenbar festgelegt: 34f-Vermittler sollen nicht der EU-Transparenzverordnungunterfallen. Anders sehen dies viele Fachverbände und der DIHK. Diese empfehlen, dass auch freie Finanzvermittler die Vorgaben der Transparenzverordnung umsetzen und einhalten. Was steckt dahinter? Wie sollen sich die freien Berater nun verhalten? Ein Kommentar von Dr. Martin Andreas Duncker, Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht bei Schlatter Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB The post EU-Transparenzverordnung: Gute Nachrichten von BMF und BaFin? appeared first on Finanznachrichten auf Cash.Online.
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