Ein Kreuzchen mit teuren Folgen
Ein Mann ist an Multipler Sklerose erkrankt und macht das bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer geltend. Dieser lehnt die Leistung wegen arglistiger Täuschung ab und tritt vom Vertrag zurück. Was war geschehen? Das erklärt Ihnen Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke in seinem Gastbeitrag.
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