Das verunglückte Mädchen und die Sorgfaltspflicht
Eine umsichtige Fahrweise und die Beachtung von Warnhinweisen und Regeln obliegt nicht nur Autofahrern allein, sondern auch Radlern. Wer sich hieran nicht hält, dem droht im Schadensfall die alleinige Haftung, wie ein Urteil des OLG München zeigt.
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