BGH klärt D&O-Deckung für Zahlungen bei Unternehmensinsolvenz
Der in § 64 Satz 1 GmbHG geregelte Anspruch der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer auf Ersatz von nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteten Zahlungen ist ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadenersatz im Sinne einer D&O-Versicherung. Das hat der BGH mit Urteil vom 18.11.2020 - IV ZR 217/19 entschieden.
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