Ausländische Quellensteuer auf Gewerbesteuer anrechenbar
Einbehaltene ausländische Quellensteuer kann unter Umständen auf die deutsche Gewerbesteuer angerechnet werden. Das ist einem Urteil des FG Hessen in einem Fall zu entnehmen, in dem eine Kapitalgesellschaft in ihrer Gewerbesteuererklärung den Abzug kanadischer Quellensteuer geltend gemacht hatte.
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