Anspruch eines Versicherungsnehmers auf eine Sofortleistung in einer "Schwere-Krankheiten-Versicherung"
Das Landgericht Kiel hat sich mit Urteil vom 25.09.2020 - 5 O 206/19 dazu geäußert, wann eine Klausel in einer sogenannten "Schwere-Krankheiten-Versicherung" bzw. dread disease Versicherung wonach schwere Erkrankungen lediglich ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, bösartige Neubildungen an der Brustdrüse oder des Hodens und eine Organtransplantation sind, im Sinne des § 305c Absatz 1 BGB und somit unwirksam ist.
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