Wenn der Ehemann Versicherungsverträge seiner Frau nicht kennt
Ein Versicherer kann sich nicht auf die verspätete Anzeige eines Versicherungsfalles berufen, wenn seine Versicherungsnehmerin aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands den Versicherungsfall (Schwerstpflegebedürftigkeit) weder selber anzeigen noch ihren bevollmächtigten Ehemann informieren konnte und wenn der Ehemann keine Kenntnis von dem Versicherungsvertrag (Pflegetagegeldversicherung) besaß. Das hat das OLG Frankfurt a.M. mit Urteil vom 11.11.2020 - 7 U 36/19 entschieden.
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