Vorsteuerabzug für Renovierung des an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office
Corona hat dazu geführt, dass weit mehr Arbeitnehmer als bisher im Home-Office arbeiten. Da ist es interessant, dass der BFH das doch recht komplizierte Konstrukt der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung an den Arbeitgeber und die berufliche Nutzung durch den Vermieter und Arbeitnehmer grundsätzlich anerkennt.
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