Über die Unabhängigkeit des Maklers im Geschäftsverkehr mit Pools
Das Berufsbild des VersicherungsmaklersDie Rechtsprechung hat das Berufsbild des Maklers geprägt. Der Versicherungsmakler hat als Vertrauter und Berater des Kunden diesem einen individuellen und passenden Versicherungsschutz zu besorgen und kann wegen seiner umfassenden Pflichten als treuhänderähnlicher Sachwalter des Kunden angesehen und insoweit mit anderen Beratern verglichen werden. Die Rechtsprechung misst das Maklerhandeln stets an diesem Maßstab.
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