Tödlicher Sturz: Vorstandsmitglieder sind keine Beschäftigten
Das Vorstandsmitglied einer unabhängigen, nicht beherrschten Aktiengesellschaft, war bei der Dokumentation von Schäden vom Dach eines Gebäudes gestürzt und dabei zu Tode gekommen. Die Angehörigen des Mannes forderten im Anschluss an den tragischen Unfall Hinterbliebenenleistungen von der zuständigen Berufsgenossenschaft Holz und Metall.
Weiterlesen auf: AssCompact