Rechtsschutz und D&O: Topmanager in der Haftungsfalle?
Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O) verschärft das Haftungsregime gegenüber Unternehmensleitern. Andreas Heinsen, Vorstand CPO / CIO der ÖRAG Rechtsschutz AG, schildert im Gastbeitrag für Versicherungsbote die weitreichenden Folgen. Aber auch, welche Chancen sich für den Vertrieb von Rechtsschutz-, Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherungen ergeben. weiterlesen
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