Muss man den Versicherer über Verdachtsdiagnosen aufklären? - Pfefferminzia.de
Muss eine Versicherte eine unbestätigte Verdachtsdiagnose im Rahmen der Gesundheitsprüfung einer Dread-Disease-Versicherung angeben? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Hamm beschäftigt. Wie das Urteil lautete, erklärt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke in seinem Gastbeitrag.
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