Keine Kontaktverbote beim Ankauf von Policen
Die Wettbewerbszentral informiert über zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen: Wer Endkunden in Widerrufsfragen beraten darf und wer nicht, stellte das OLG München klar. Das LG Nürnberg-Fürth urteilte, was beim Ankauf von Versicherungsverträgen legal ist und was nicht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH