BGH: Kfz-Neuwertersatz zugunsten des Leasingnehmers
Wird ein geleastes Kraftfahrzeug gestohlen, steht die Neupreisentschädigung aus einer Vollkaskoversicherung dem Leasingkunden und nicht der Leasingfirma zu. Das hat der BGH mit Urteil vom 09.09.2020 - ZR 389/18 entschieden.
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