Besteht eine „spontane Anzeigeobliegenheit“ im Versicherungsfall?
Muss ein Versicherter im Leistungsfall wichtige Angaben etwa zu seinen Vermögensverhältnissen von sich aus dem Anbieter melden? Oder reicht es zu warten, bis der Versicherer die Infos abfragt? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) befasst. Das Urteil ist zwar schon älter, aber nach wie vor relevant, wie Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke betont – die Kanzlei Jöhnke & Reichow verhandelt gerade in mehreren Fällen zu diesem Thema.
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