Verneinte Vermittlerhaftung bei fehlendem konkreten Beratungsanlass
Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung muss ein Versicherungsvermittler ohne Hinzutreten besonderer Umstände laut einem Beschluss des OLG Dresden vom 15.10.2020 - 4 W 697/20 nicht darauf hinweisen, dass Vandalismusschäden nicht mitversichert sind.
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