Sterbegeld ist kein Einkommen
Ein Student hatte die Hinterbliebenen-Leistung erhalten. Daraufhin wollte seine Universität die Zahlung bei der Ermittlung eines Ausbildungsförderungs-Anspruchs anrechnen. Ob zu Recht, musste das Göttinger Verwaltungsgericht entscheiden. mehr ...
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