Schadensersatzklage in einem sog. "Dieselfall" gegen die VW AG bei Kauf eines Gebrauchtwagens einer anderen Konzernmarke nach Aufdeckung des "Dieselskandals" erfolglos
Pressemitteilung 155/20 vom 08.12.2020 - Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlung zuständige VI. Zivilsenat hat einen Fall entschieden, in dem der Käufer einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen der Marke Audi erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals gekauft hat. Der Senat hat in diesem Fall Schadensersatzansprüche verneint.
Weiterlesen auf: Bundesgerichtshof