Reform beim Versorgungsausgleichsrecht ist beschlossen
Schon im Sommer hatte das Bundesjustizministerium einen Vorschlag zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes vorgelegt. Dieser fand jedoch nicht überall großen Anklang und sorgte insbesondere bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) und dem GDV für Kritik. Ende November wurde die Reform des Versorgungsausgleichsrechts nun von der Bundesregierung beschlossen. Ziel ist eine größere Teilungsgerechtigkeit für Ausgleichsberechtigte sowie wichtige Klarstellungen beim Versorgungsausgleich.
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