Krankenversicherung: Gefährliches "Vergessen" der Angabe von Vorerkrankungen
Der Versicherungsnehmer einer PKV hat Kenntnis von Vorerkrankungen auch dann, wenn er sich bei zumutbarer Anstrengung seines Gedächtnisses daran erinnern kann. Das veranschaulicht ein Urteil des OLG Hamm vom 28.02.2020 - 20 U 160/19.
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