D&O-Schutz greift auch bei Zahlungen nach Insolvenzreife
Veranlasst ein Manager Zahlungen nach Insolvenzreife des Unternehmens, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen vom Manager zurückverlangen. Mit seinem aktuellen Urteil habe der Bundesgerichtshof nun entgegen der bisherigen Rechtsprechung klargestellt, dass diese Ansprüche von einer D&O-Versicherung gedeckt seien, erklärt Rechtsanwalt Mark Wilhelm in seinem Gastbeitrag.
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