Bei einem Versichererwechsel haftet der Vertreter wie der Makler - Pfefferminzia.de
Rät ein Versicherungsvertreter einem Kunden zu einem Wechsel des Versicherers gelten für ihn die gleichen Aufklärungs- und Beratungspflichten wir für den Versicherungsmakler. Auf ein aktuelles Urteil zum Thema weist der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis in seinem Gastbeitrag hin.
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