Zur Auskunftspflicht nach Verkehrsunfällen
Der Auszubildende einer Autowerkstatt hatte eine Pkw-Kollision verursacht. Als dessen Kfz-Versicherer die Firma fragte, ob diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Kundenfahrzeuge abgeschlossen hatte, stieß er damit allerdings auf taube Ohren. Also zog der Versicherer vor Gericht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH