Urteil: Gelten die Obliegenheiten auch an neuem Versicherungsort?
Ein Unternehmer hatte eine Einbruchsversicherung abgeschlossen, dann aber eine neue Lagerhalle bezogen, die den vereinbarten Sicherheitsanforderungen nicht mehr gerecht wurde. Vor dem Landgericht Köln ging es nun um die Leistungspflicht der Versicherung.
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