Unfallrente nach dem Tod weiter ausbezahlt: Wer muss erstatten?
Nach dem Tod eines Versicherten lief die Auszahlung seiner Unfallrente weiter. Die Versicherung forderte die Bank zur Rückerstattung auf, allerdings erfolglos. Nun musste das LSG Darmstadt entscheiden, ob der Sohn als Empfänger und Kontoinhaber in der Pflicht steht.
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