Sublimit für Schäden durch Trickdiebstahl - Unwirksame Klausel in der Hausratversicherung?
Befindet sich eine Klausel zur Begrenzung der Entschädigung in einer Hausratversicherung nicht an einer unerwarteten Stelle in den Versicherungsbedingungen, ist sie nicht überraschend. Angesichts der bei der Hausratversicherung in der Regel überschaubaren Prämienhöhe stellt die Vereinbarung einer Entschädigungsgrenze in Höhe von 1.000 EUR auch keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar. Das geht aus einem Urteil des LG Dortmund vom 14.05.2020 - 2 O 191/19 hervor.
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