Streit um "Erhöhte Kraftanstrengung" in der Unfallversicherung
Eine erhöhte Kraftanstrengung gemäß den Bedingungen zur privaten Unfallversicherung liegt nicht vor, wenn der Versicherte vom Fahrersitz aus mit dem Arm nach hinten greift, um einen Karton auf der Rückbank näher an sich heranzuziehen. Das hat das OLG München mit Urteil vom 29.11.2019 - 25 U 543/19 entschieden.
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