Reform des Insolvenzrechts: Können Corona-geschädigte Betriebe jetzt aufatmen?
Am 14. Oktober 2020 hat die Bundesregierung die Reform des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht. Damit bekommen überschuldete Unternehmen die Chance auf Restrukturierung, ohne dass sie Insolvenz anmelden müssen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Was es für Unternehmen bedeutet, erklären die Ecovis-Rechtsanwälte Nils Krause und Michael Busching. The post Reform des Insolvenzrechts: Können Corona-geschädigte Betriebe jetzt aufatmen? appeared first on Finanznachrichten auf Cash.Online.
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