PKV: Muss die Bundesagentur die Beiträge übernehmen?
In der Regel werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Arbeitslosen durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen. Doch das trifft nicht immer zu. Mit der Vollendung des 55. Lebensjahres wird der Arbeitslose versicherungsfrei, wenn er in den vorangegangenen fünf Jahren nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war. Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung steht ihm dann nicht mehr frei.
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