Klage, weil Kfz-Versicherer nicht antwortete
Lässt ein Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Unfall mehrere Schreiben des Vertreters des Geschädigten unbeantwortet, gibt er (berechtigten) Anlass zur Einreichung einer Klage. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 9 W 37/19).
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