Informationspflichten und Haftungsrisiken in der bAV
Informationspflichten sind überall dort wichtig, wo Entscheidungen zu treffen sind. Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung gibt es für den Mitarbeiter nichts zu entscheiden, und deshalb spielt es keine große Rolle, ob und welche Informationen er bekommt. Ganz anders ist es bei der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung. Der Mitarbeiter muss entscheiden, ob er Gehaltsansprüche zugunsten einer späteren Versorgung opfert. Insoweit ist es wie bei jeder anderen Geldanlage auch: Enttäuschungen sind vorprogrammiert.
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