Gekürztes Schmerzensgeld nach Fahrradsturz ohne Helm?
Gemäß einem Urteil des OLG Nürnberg vom 20.08.2020 - 13 U 1187/20 begründet das Nichttragen eines Kopfschutzes im Alltagsverkehr kein Mitverschulden eines verletzten Radfahrers. Denn Fahrradfahren ist nach Meinung des Gerichts nicht derart gefährlich, dass sich nur derjenige verkehrsgerecht verhält, der einen Helm trägt.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24