Europa räumt Betriebsrentnern mehr Rechte in der Insolvenz ein - Versicherungswirtschaft-heute
Das Jahr 2019 endete für das deutsche Betriebsrentensystem mit einem Donnerschlag aus Europa. Am 19. Dezember 2019 entschied nämlich der Europäische Gerichtshof (C-165/18 Bauer), dass letztlich auch Pensionskassenzusagen im Falle einer Arbeitgeberinsolvenz eine Mindestsicherung haben müssen. Die Folge war eine Änderung des BetrAVG, sodass seit 24. Juni 2020 auch Pensionskassenzusagen, falls die Einrichtung nicht durch Protektor geschützt ist, unter den Schutz des PSV fallen und ab 2021 PSV-pflichtig sind.
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