Erbrecht: Wann kann der Pflichtteil entzogen werden?
In den wenigsten Familien geht es immer harmonisch zu. Schaukelt sich ein Streit dann hoch und zieht sich über lange Zeit, kommt es vereinzelt vor, dass die eigenen Kinder auch mal enterbt werden. Aber sogar wenn der Streit dann tatsächlich bis zum Lebensende des Erblassers anhält, steht den Nachkommen immer noch der Pflichtteil zu – zumindest in der Regel. Denn auch der Pflichtteil kann einem Kind unter bestimmten Umständen entzogen werden. Das musste nun ein Straftäter erfahren, dessen Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg verhandelt wurde.
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