Versicherungsberater hetzt gegen Versicherungsmakler
Mit Urteil vom 30.09.2020 hat das Landgericht Köln (Az.: 20 O 355/19) einem klagenden Gewerbetreibenden bescheinigt, „vorsätzlich versicherungsvertragliche Obliegenheiten“ verletzt zu haben und damit Leistungen aus einer Einbruchdiebstahlversicherung versagt.
Weiterlesen auf: kapital-markt-intern