Urteil: Wegeunfall vor Schichtende ist nicht versichert
Ein Unfall auf dem Rückweg von der Arbeit ist nicht gesetzlich versichert, wenn Zweifel bestehen, dass der Wohnort das tatsächliche Ziel war. Das entschied nun das Bundessozialgericht in Kassel und wies die Revision einer jungen Witwe zurück.
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