Übertragung von Haus und Grundstück gegen Rente: Das gilt bei der Steuer
Wenn Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ihren Kindern ein Grundstück samt Gebäude gegen eine sogenannte »Veräußerungszeitrente« übertragen, können den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zufließen, sagt der BFH.
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