Totalschaden nach Überfahren von Fahrbahnschwellen - Versicherter Unfall oder Betriebsschaden?
Wird ein Auto beim Überfahren einer Fahrbahnschwelle beschädigt, stellt dies keinen Unfall im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) dar. Vielmehr handelt es sich um einen in der Vollkaskoversicherung nicht gedeckten Betriebsschaden. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 30.07.2020 - 7 U 57/20 entschieden.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24