Post haftet für Schaden, wenn sie …

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Post haftet für Schaden, wenn sie Versprechen nicht hält

Manche Forderungen sind fristgebunden. Wird eine solche Forderung nicht rechtzeitig zugestellt, verfallen Ansprüche. Für solche Eilschreiben bietet die Post die Expresszustellung und die Samstagszustellung, die sie sich zusätzlich zum Expressentgelt mit 11,90 € bezahlen lässt. Die Versprechen, die die Post mit diesen Zusatzleistungen abgibt, muss sie auch einhalten, befand das Oberlandesgericht Köln (OLG) mit einem rechtskräftigen Beschluss vom 16.4.2020. Klappt das nicht, haftet sie für den Schaden. Im entschiedenen Fall ging es um einen Schaden von mehr als 18.000,– € (Az. 3 U 225/19).

Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft
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