Pensionsrückstellung für Gesellschafter-Geschäftsführer.
Ein Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer ist durch Entgeltumwandlung regelmäßig nicht zulässig. Dies hat der BFH klargestellt.
Weiterlesen auf: Haufe.de News und Fachwissen