Bei längerer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld, das sich aus dem vorherigen Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Nicht jede Einmalzahlung ist hierbei zu berücksichtigen. Das urteilte das Landessozialgericht Stuttgart.
Stark steigende Kassenbeiträge: Ralf Hermes, Vorstand der IKK Innovationskasse, sagt, das jetzige Solidarprinzip können wir uns nicht mehr leisten – und hat eine Lösung.
Eine freiwillig in der GKV Versicherte war mit ihrer Krankenkasse in Streit geraten. Denn diese legte bei ihren Berechnungen nicht die aktuellen Einkünfte der Frau zugrunde. Wie die Höhe der Leistung zu berechnen ist, wurde vom Sozialgericht Frankfu…
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Die Aventus Maklergruppe setzt ihren Kurs fort und integriert die NVM Niddaer Versicherungsmakler GmbH, …
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