Kein Krankentagegeld bei laufender Rentenzahlung
Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Krankentagegeldversicherung, wonach der Vertrag mit dem Bezug einer Altersrente endet, ist nicht überraschend. Sie benachteiligt den Versicherten auch nicht unangemessen. Das folgt aus einem Urteil des OLG Brandenburg vom 12.02.2020 - 11 U 150/17.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24