Honoraranspruch trotz Medizinerpfusch?
Ein Augenarzt hatte eine Operation vermasselt, forderte von seinem Patienten jedoch trotzdem die Zahlung seines Honorars. Weil dieser sich absolut nicht in der Pflicht sah, hierfür tief in die Tasche zu greifen, wandte er sich an das Münchener Amtsgericht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH