Hinterbliebenenrente kann wieder aufleben
Nicht wenige Menschen entschließen sich nach dem Tod ihres Ehepartners nochmals zu einer Eheschließung. Wenn dann auch der zweite Ehepartner verstirbt, gilt sicherlich nicht der erste Gedanke der Hinterbliebenenrente. Doch ganz vergessen sollte man sie nicht. In diesem Fall kann auch die nach dem Tod des ersten Ehepartners gezahlte Hinterbliebenenrente wiederaufleben. Das Gleiche gilt im Falle einer rechtskräftigen Scheidung.
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