Entschädigungsanspruch nach dem AGG - Behauptungen "ins Blaue" reichen nicht
Für einen Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reicht es nicht aus, wenn Pflichtverletzungen eines Arbeitgebers ins Blaue hinein behauptet werden. Vielmehr müssen Indizien im Sinne des § 22 AGG dargelegt werden, die für einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des AGG sprechen könnten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 01.07.2020 - 15 Sa 289/20 - hervor.
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