Wann die Versicherung trotz Entfernen vom Unfallort leisten muss | Recht | Haufe
Unter Umständen muss die Versicherung trotz Entfernen vom Unfallort zahlen. Der Umfang der Wartepflicht beurteile sich nach den Maßstäben der Erforderlichkeit und der Zumutbarkeit.
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