Darlehen: Zwölf Jahre Zahlungsverzug und kein Ende
Natürlich kann es schon einmal vorkommen, dass man vergisst eine Rechnung zu begleichen. Üblicherweise flattert dann kurze Zeit später eine Erinnerung ins Haus, die im Anschluss peinlich berührt überwiesen wird. Selbst wenn es so weit kommt, dass eine Mahnung im Briefkasten landet, sind in der Regel nur ein paar Wochen oder Monate vergangen. Dass ein Darlehensnehmer dem Mahnbescheid jedoch so lange aus dem Weg geht, dass er schon wieder anfangen kann, sich auf die Verjährung der Ansprüche zu berufen, hat wohl eher Seltenheitswert.
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