Beratungsfehler: Gewerbeerlaubnis schützt nicht vor Verlusten
Finanzanlagenvermittler benötigen eine Gewerbeerlaubnis. So weit, so einfach. Die allein bewahrt Kunden jedoch nicht grundsätzlich davor, mangelhaft beraten zu werden. Vielmehr soll der Schutzzweck der Erlaubnispflicht lediglich ungeeignete Personen von der Vermittlung ausschließen – beispielsweise von der Vermittlung von Kapitalanlagen.
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